Die Stiftung “Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ hilft Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien in besonderen Notlagen schnell und unbürokratisch. Sie gliedert sich in zwei Stiftungszwecke, die Schwangeren- und die Familienhilfe. Die jeweiligen Anträge können in unserer Beratungsstelle gestellt werden.
Die Antragsteller*innen müssen einen ständigen Wohnsitz in Sachsen haben und ihre Einkünfte sollten unterhalb einer bestimmten Grenze liegen.
Die finanzielle Unterstützung ist zweckgebunden und abhängig von der jeweiligen Notsituation. Sie kann als Schenkung und Darlehen gewährt werden.
Die Beratungsstelle prüft die Vorrangigkeit gesetzlicher Leistungen und ermittelt den konkreten Bedarf, bevor sie die Anträge mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag an die Stiftung weiterleitet.
Der Antrag auf Schwangerenhilfe sollte frühzeitig in der Schwangerschaft gestellt werden, damit die Hilfe für Umstandsbekleidung und Erstausstattung vor der Geburt ankommt.
Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen Lebens“ und wird durch Landesmittel und die Landesstiftung ergänzt.
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